Westfälischer Heimatbund in Sorge um die Denkmallandschaft NRW
Auch der WHB war bei der Demonstration des Denkmalschutz-Bündnisses am Tag der Gesetzesverabschiedung vor dem Landtag vertreten.
Foto/Roland Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Trotz einer noch nie dagewesenen vehementen Kritik aus Fachwelt und der Mitte der Gesellschaft hat der Landtag NRW am 6. April mit der Mehrheit der Regierungskoalition von CDU und FDP das neue Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Der Westfälische Heimatbund hatte noch während der Landtagssitzung gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und anderen Akteuren des Denkmalschutz-Bündnisses NRW lautstark auf der Landtagswiese gegen den dritten Versuch der Neufassung des Gesetzes protestiert.
Zuvor war bereits eine Petition mit rund 25.000 Stimmen von Bürgerinnen und Bürgern ebenso ungehört verhallt wie umfangreiche fachliche Stellungnahmen und Eingaben aus Verbänden, Initiativen und der Wissenschaft.
„Dies ist ein schwarzer Tag für die Denkmallandschaft in NRW. Dass ein Gesetz, das sich durch handwerkliche Fehler, die Schaffung einer Zwei-Klassen-Denkmalpflege und die Missachtung von Fachlichkeit zugunsten von Partikularinteressen auszeichnet, noch rasch vor den Landtagswahlen zur Abstimmung gebracht wurde, macht betroffen“, so Dr. Silke Eilers, WHB-Geschäftsführerin. „Um Verluste unwiederbringlichen Kulturgutes zu vermeiden, appellieren wir an die Entscheider, die Thematik in der neuen Legislaturperiode noch einmal aufzugreifen und dabei das bisher unbeantwortet gebliebene Gesprächsangebot des Denkmalschutz-Bündnisses NRW anzunehmen. Denn echte Wertschätzung bürgerschaftlichen Engagements geht über finanzielle Förderung hinaus, sie bedeutet auch Dialog auf Augenhöhe und Partizipation.“
In der „Düsseldorfer Erklärung zur Zukunft des Denkmalschutzes in NRW“ hatte das Denkmalschutz-Bündnis einen landesweiten Dialog zur Bedeutung des kulturellen Erbes für die Gesellschaft angemahnt. Nur so könne Denkmalschutz wieder ein zentrales kulturpolitisches Anliegen des Landes NRW werden.
Quelle: LWL, Pressemitteilung, 7.4.2022