Referentenentwurf (Vorlage 174349, Stand: 30.November 2020) , S. 32 – 34:
“ …. § 25 Aufgaben der Archive
(1) Archive sind als Gedächtnis der Gesellschaft ein wesentlicher Teil der kulturellen Infrastruktur. Sie bilden wertvolle Überlieferung aus Unterlagen in körperlicher und unkörperlicher Form, erhalten sie, bereiten sie für die Benutzung auf und stellen sie bereit. Sie sind Orte der wissenschaftlichen Bearbeitung der von ihnen verwahrten Bestände und unterstützen die kulturelle und historische Bildung.
(2) Als öffentliche Archive dokumentieren sie vor allem das Handeln und die Verwaltungstätigkeit der öffentlichen Stelle, für die sie zuständig sind, und von deren Rechtsvorgängern. Als Kulturarchive pflegen sie mit thematisch orientierten Sammlungen das kulturelle Gedächtnis.
(3) Mit ihren Angeboten auf dem Gebiet der kulturellen Bildung ermöglichen Archive die Erweiterung und Vertiefung des historischen Wissens. Im Rahmen der Archivpädagogik bilden sie Partnerschaften mit Schulen. Zu den Universitäten des Landes pflegen die Archive einen engen Kontakt.
Amtliche Begründung: Weiterlesen