„Es soll die Verlegung des Ober-Landes-Gerichts von Cleve nach Hamm ohne Verzug, spätestens zum 1. Juli d. J. geschehen…“
Aufgrund dieser Kabinettsorder des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. vom 20. April 1820 wird das Klever Oberlandesgericht nach Hamm verlegt. Der Umzug kann pünktlich zum 1. Juli 1820 vollzogen werden. In bescheidenen, begrenzten Verhältnissen nimmt das Oberlandesgericht im Jahr 1820 in Hamm seine Tätigkeit auf. Im Zuge des industriellen Aufschwungs und des sozialen Fortschritts ist aus dem Oberlandesgericht Hamm das Größte der heute 24 Oberlandesgerichte der Bundesrepublik Deutschland geworden. Weiterlesen