Hedwig Anna Marie Marianne Elise Lucie Heinzerling
• Geboren am 12.06.1882 in Siegen
• Gestorben am 04.05.1973 in Siegen
• Tochter des Reallehrer Dr. Jakob Heinzerling und Helene Heinzerling, geborene Neff
• Familienstand: Ledig
• Konfession: Evangelisch
Politisches & Soziales Engagement
• wurde oft bezeichnet als „Politikerin und Pädagogin von großem Format“
• leistete große soziale Verdienste
• pflegte eine starke Überzeugung „für eine demokratische, soziale Gesellschaft, für vernünftige Kommunalpolitik […], für fortschrittliche Pädagogik, für verantwortungsbewußte Sozialarbeit, [und] für die Gleichberechtigung der Frau in allen Bereichen der Gesellschaft.“
• Frau Heinzerling fühlte sich als Frau „mitverantwortlich dafür, jene gesellschaftliche Prozesse aktiv mitzugestalten, die sie als notwenig und richtig erkannt hatte.“
• ihre Einstellung änderte sich auch nicht nach ihrem Ruhestand
• In ihren letzten Jahren war sie noch aktiv mit städtischen Problemen beschäftigt
• ihre erste wohltätige Arbeit verrichtete sie nach der Jahrhundertwende im „Armen-Unterstützungsverein“ Weiterlesen
Archiv für den Monat: März 2018
Auswirkungen des Wissenschaftsurheberrecht in Kommunalarchiven
Links zu 2 Blogeinträgen
Nachdem das Stadtarchiv Darmstadt seine Vorgehensweise in Anbetracht des neuen Urheberrechts dargelegt hat, erfuhr dieser Eintrag eine scharfe Zurückweisung durch Archivalia. Beide Einträge verdeutlichen die komplexen archiv- bzw. urheberrechtlichen Herausforderungen an die meist kleinen Kommunalarchive im Kreisgebiet.
„Zeitzeugen auf Zelluloid“
Das Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein präsentiert historische Filme
Siegen, LYZ, Mittwoch | 14.03.18 | 19 Uhr
Eintritt frei! Um eine Spende für die Erhaltung des regionalen audiovisuellen Archivguts wird gebeten.
Der Unterschied (?) zwischen Archiven und Museen – ein regionales Archivzitat:
„Ein Museum ist kein Archiv und kein Aufbewahrungskasten. Es soll ein sozialer Ort sein.“
Ann-Katrin Drews, Volontärin im Museum für Gegenwartskunst Siegen, in: Westfälische Rundschau, 6.3.2018
Rubens-Frühwerk im Siegerlandmuseum
Leihgabe mit freundlicher Unterstützung des Auktionshauses Lempertz, Brüssel
Kreuzabnahme um 1600, Öl/Leinwand, von Peter Paul Rubens – Eigenes Werk
Originaltext: Eigenes Foto, Gemeinfrei, Link
1598 beendete Peter Paul Rubens seine Ausbildung zum Maler. Damit war er befugt, eine eigene Werkstatt zu eröffnen. Den gerade 21jährigen zog es jedoch nach Italien, dem Land, in dem sein Vater Jan Rubens studiert hatte und in dem sein älterer Bruder Philipp derzeit lebte. Die Beschaffung der notwendigen Papiere und Gesundheitszeugnisse verzögerte sich, so dass Rubens erst Anfang Mai 1600 aufbrechen konnte. Sein erstes Ziel war Venedig, wo man gerade den alljährlichen Karneval feierte und wo sich auf Grund dieser Festivitäten viele Reiche und Prominente aus ganz Europa aufhielten. Durch die Vermittlung eines Freundes begegnete Peter Paul in der Dogenstadt dem Herzog von Mantua. Vincenzo Gonzaga hatte 1599 Antwerpen besucht und der angehende Maler war ihm wahrscheinlich schon dort vorgestellt worden. Ausschlaggebend war dabei die Verbindung der Familie Rubens zur Familie van der Neesen. Schon die Eltern, Denis van der Neesen und seine Gemahlin waren mit Jan Rubens und Maria Pypelincks befreundet gewesen. Ggf. war es Denis, der Maria in den Jahren der Gefangensetzung des Gatten in Dillenburg und der schweren Zeit in Siegen beratend zur Seite stand. Später freundeten sich auch die Kinder untereinander an. Johann oder Jean van der Neesen war etwa im Alter von Philipp Rubens und bestens bekannt mit Peter Paul. Nun war er seit geraumer Zeit der Sekretär des Herzogs von Mantua. Wo auch immer dieser hinreiste, Johann begleitete ihn und war nicht selten für die Logistik der Unternehmungen zuständig. Durch seine Intervention wurde Rubens binnen weniger Tage Hofmaler des kunstbeflissenen Gonzaga, ein Unterfangen, das unter normalen Umständen oft Jahre in Anspruch nahm. Als Intimus der Familie des Herzogs wusste van der Neesen auch, das sich die Herzogin von Gonzaga, Eleonore geborene Medici, für ihre Privatkapelle im Palazzo Ducale ein Altarbild mit der Darstellung einer „Kreuzabnahme“ wünschte, auch weil die Hofkapelle dem Heiligen Kreuz geweiht war. Rubens wurde mit der Ausführung beauftragt. Man weiß, dass er verschiedene Gemälde in seinem Reisegepäck von Antwerpen nach Italien mit sich führte, allerdings kennt man weder die Anzahl noch die Motive. Es ist jedoch anzunehmen, dass van der Neesen Rubens auf die Wünsche der Herzogin hinwies, dass der geschäftstüchtige Maler eine Kreuzabnahme vorbereitete und diese dann bereits mit nach Italien nahm, um dort nur noch kleine Veränderungen und Anpassungen vorzunehmen. Weiterlesen
Erinnerung an den 75. Jahrestag der Deportation der Sinti und Sinti-Nachfahren Bad Laasphes
Nur wenig Archivisches im Koalitionsvertrag:
Auch Kritik der Initiative „Filmerbe in Gefahr“ an der Großen Koalition
1) „Im Deutschen Digitalen Frauenarchiv wird derzeit die Geschichte der deutschen Frauenbewegung digitalisiert und verfügbar gemacht. Dies wollen wir verlässlich absichern.“
2) “Das immaterielle und materielle Erbe, welches in unseren Museen, Bibliotheken und Archiven bewahrt wird, ist bedeutsam für die integrierende Kraft der Kultur sowie Ausdruck unserer Identität. Dies ist auch über das Europäische Kulturerbejahr 2018 hinaus Motivation, es für nachkommende Generationen zu erhalten.“
3) „Wir wollen die Aufgabe der Sicherung der schriftlichen Überlieferung der Bundesrepublik für Wissenschaft, Forschung und Öffentlichkeit durch das Bundesarchiv fördern, indem wir, wo erforderlich, in Bundesgesetzen mit Löschungsvorschriften eine Anbietungspflicht für Unterlagen prüfen. “
Quelle: https://www.cdu.de/koalitionsvertrag-2018 via Archive 2.0
Die Kritik der Filmerbeintiative – via Archivalia – ist sehr deutlich: Weiterlesen
siwiarchiv-Statistik: 18.2.18 – 3.3.18
Link zur vorherigen Statistik
Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE®) gegen die Vernichtung von Erbnachweisen und Testamenten
„Derzeit gilt für Testamente und andere Erbnachweise eine Aufbewahrungsfrist von 100 Jahren. Aus Sicht des VDEE ist diese Frist deutlich zu kurz bemessen und führt zu schwerwiegenden Rechtsnachteilen insbesondere für testamentarische Erben. Sie stellt zugleich einen Verstoß gegen das im Grundgesetz garantierte Erbrecht gem. Art. 14 Abs. 1 GG dar. Ältere Verfügungen von Todes wegen haben unabhängig von ihrem Alter Bedeutung für Erben zum Nachweis des Erbrechts. Sehr häufig betrifft dies Fälle in den neuen Bundesländern, bei denen Grundbücher kriegs- und teilungsbedingt über Jahrzehnte unberichtigt geblieben sind. Diesem Personenkreis ist der Nachweis der Erbfolge nicht mehr möglich, wenn die Verfügungen von Todes wegen nicht mehr über einen längeren Zeitraum als 100 Jahre aufbewahrt werden. Auch die Übernahme der Akten in die Landesarchive ist nach gegenwärtiger Rechtslage nicht gewährleistet. Archive können aktuell selbst entscheiden, ob sie die Gerichtsakten für archivwürdig halten oder nicht. Weiterlesen
Heute vor 9 Jahren: Einsturz des Kölner Stadtarchivs
Bild: Claudia Seifried via Facebook
Zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs s.
1) die Einträge auf Archivalia zum Thema
2) die Einträge auf siwiarchiv zum Thema
3) die Facebook-Seite „Für die zügige, fachgerechte Planung von KMB und Stadtarchiv Köln“