Heute vor 50 Jahren dürften die meisten Bürger von Freudenberg nicht schlecht gestaunt haben, als sie morgens auf dem Weg zur Schule und Arbeit einen neuen Zebrastreifen an ungewohnter Stelle vorfanden.
Denn in einer Nachtaktion vom 30. auf den 31.8.1965 nahm sich die Bürgerinitiative „Bürgerversammlung Ost“ dem Projekt „Fußgängerüberweg in der Bahnhofsstraße“ selber an. Seit geraumer Zeit herrschte bei der Freudenberger Bevölkerung der Wunsch nach einem Übergang an dieser Stelle, der einen ungefährlichen Straßenwechsel, vor allem für die Kinder, ermöglichen sollte. Bereits 1961 ging von dem Kaufmann Flender erstmals ein Antrag ein, der für besagte Stelle einen Zebrastreifen forderte. Nach einer stattgefunden Verkehrszählung stand jedoch fest, dass mit 250 Fahrzeugen und 24 Personen in der Stunde genügend Lücken in der Verkehrsfolge entstehen, um ein gefahrenloses Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und die Notwenigkeit eines Fußgängerüberwegs daher nicht gegeben ist. In Folge eines weiteren Antrages wurde eine erneute Verkehrszählung, die als Grundlage für einen Entscheid dienen sollte, von der Stadt Freudenberg erst einmal am 01.03.1965 abgelehnt. Als dann jedoch am 13.8.1965 in der Nähe dieser Stelle ein Junge tödlich verunglückte, griff die Bürgerinitiative mit besagter Aktion in die Straßenplanung mit ein. Nach nur 48 Stunden wurden die Markierungen auf der Fahrbahn durch das Landesstraßenbauamt in Siegen wieder beseitigt und ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet.
Dennoch hatte die Aktion ihre Wirkung. Nicht nur der Widerhall in den Medien war groß, sondern auch die vorher abgelehnte Verkehrszählung wurde in der Woche vom 7.- 12.10.1965 in der Stadt Freudenberg durchgeführt. Dass ein erneuter Verkehrsunfall in der Nähe des beseitigten Übergangs noch während der Zählwoche wieder für Unruhe sorgte, wundert an dieser Stelle nicht. Der Unmut manch eines Bürgers ging sogar soweit, dass Kreisdirektor Krämer, der in vertretender Funktion für Oberkreisdirektor Kuhbier, die Markierungen hatte entfernen lassen, von einem anonymen Anrufer Mordandrohungen erhielt. Nach Auswertung der sechstägigen Zählung wurde, obwohl die ermittelten Zahlen von 440 Fahrzeuggen und 96 Fußgängern pro Stunde (Meßzahl von 42.240) unter dem eigentlichen Sollwert von 45.00 lagen, die Anbringung eines legalen Zebrastreifen beschlossen- nur nicht auf der Höhe des Geschäftes vom Kaufmann Flender, sondern vor der Volksbank.
Quelle: Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein Abg. Straßenverkehrsamt Nr. 56, Fußgängerüberweg, Az.:151-22-8 von 1965-1967