Broschüre der Wirtschaftsförderung des Kreises Siegen, 1970
Folgende Definition des Begriffes „Amtsdrucksache“ biete die Homepage der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz:
„… Amtliche Publikationen – auch: Amtsdruckschriften, Amtsdrucksachen, amtliche Veröffentlichungen – sind Dokumente, die von einem öffentlich-rechtlichen Herausgeber veranlasst oder verlegt werden oder in dessen Auftrag erscheinen, z.B. von
Behörden und Dienststellen des Bundes und der Länder, bundesunmittelbaren bzw. der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, einschließlich der Landkreise und Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Amtskirchen und anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften.
Dabei ist es hinsichtlich dieser Definition unerheblich, ob die betreffende Publikation von der herausgebenden Stelle selbst vervielfältigt und verbreitet wird oder in einem kommerziellen Verlag erscheint.
Amtliche Publikationen können ausschließlich amtlichen Inhalts sein, aber auch nicht-amtlichen Inhalt besitzen, z. B. Kulturinformationen, geschichtliche oder fachliche Teile enthalten oder ganz aus ihnen bestehen. Sie dokumentieren somit das breit gefächerte Spektrum staatlichen Handelns auf allen Gebieten des politisch-sozialen und kulturellen Lebens. Zudem ist der uneingeschränkte Zugang der Bürger zu diesen Materialien (einschließlich der Parlamentsschriften) für die Beteiligung an demokratischen Entwicklungs- und Meinungsbildungsprozessen unabdingbar. … “
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